BEITRITTSERKLÄRUNG
Hiermit erkläre(n) ich/wir/meinen/unseren Beitritt zum Mieterverein Oberberg e.V.. Die satzungsmäßigen Rechte und Pflichten – insbesondere die Zahlungspflicht des Beitrages bis zum 31. Januar eines Jahres erkenne(n) ich/wir an. Gemäß den Satzungsbedingungen ist eine Kündigung erst nach zweijähriger Mitgliedschaft mit vierteljährlicher Frist zum Jahresende möglich.